TRANSPARENZ
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen, welche zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Wir verpflichten uns, diese zehn Informationen der Öffentlichkeit über unsere Website und Jahresberichte zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
Vorstand
Stella Deetjen
Vorsitzende
geb. 1970
Frank Groß
Stellvertr. Vorsitzender
geb. 1969
Ulf Hordorff
Finanzvorstand
geb. 1958
Transparenz
Zehn Transparenzinformationen für die Öffentlichkeit:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Back to Life e.V.
Louisenstraße 117
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Deutschland
Back to Life e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Bad Homburg. Der Verein wurde 1996 gegründet und ist unter der Nummer VR 1898 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bad Homburg eingetragen.
Die vollständige Satzung von Back to Life e.V. ist öffentlich einsehbar. Back to Life e.V. unterstützt benachteiligte Menschen in Nepal durch Entwicklungszusammenarbeit nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe. Darüber hinaus leistet der Verein humanitäre Hilfe bei Naturkatastrophen und Krisen.
3. Ziele in Nepal
- Schule und Bildung: Verbesserung des Zugangs zu sicherer, inklusiver und qualitativ guter Bildung – von der frühkindlichen Förderung bis zum Schulabschluss.
- Gesundheit und Geburtshilfe: Stärkung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen, insbesondere durch professionelle Geburtshilfe, Mutter-Kind-Gesundheit, medizinische Nothilfe und Gesundheitsaufklärung.
- Trinkwasser, Sanitärversorgung und Hygiene: Aufbau sicherer Trinkwassersysteme, Verbesserung sanitärer Bedingungen und Förderung von Hygienewissen in abgelegenen Gemeinden und Schulen.
- Klima, Umwelt und saubere Energie: Förderung sauberer Energie, Schutz natürlicher Ressourcen und Verbesserung der Lebensbedingungen in ländlichen Regionen.
- Existenzsicherung und Inklusion: Unterstützung nachhaltiger Einkommensmöglichkeiten, Ernährungssicherung, lokaler Selbstständigkeit und Teilhabe von Menschen in besonderen Notlagen oder mit Behinderungen.
4. Gemeinnützigkeit und Freistellungsbescheid
Back to Life e.V. ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden auszustellen. Die Gemeinnützigkeit wurde zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 15.04.2024 durch das Finanzamt bestätigt.
5. Wesentliche Entscheidungsträger
Die letzte Vorstandswahl fand 2025 statt.
- Vorstandsvorsitzende und Geschäftsführerin: Stella Deetjen
- Stellvertretender Vorsitzender: Frank Gross
- Finanzvorstand: Ulf Hordorff
6. Tätigkeiten unseres Vereins
Back to Life e.V. berichtet regelmäßig und transparent über seine Arbeit. Die jährlichen Tätigkeiten werden in Jahresberichten veröffentlicht.
Zusätzlich informiert Back to Life e.V. ein bis zweimal jährlich im Magazin über Vereinsaktivitäten, Projektfortschritte und den Einsatz der Spenden in Nepal. Das Magazin kann kostenfrei über die Website abonniert werden, genauso wie der monatliche digitale Newsletter an alle Spender, Förderer und Interessierten.
Aktuelle Einblicke in die Projektarbeit erscheinen außerdem auf der Website, insbesondere in der Rubrik „Einblicke“, sowie über Facebook und Instagram.
7. Personalstruktur
Der Vorstand von Back to Life e.V. arbeitet ehrenamtlich.
Das Team in Deutschland besteht neben Gründerin und Geschäftsführerin Stella Deetjen aus 2 festangestellten Mitarbeitenden sowie 2 Studentinnen in Teilzeit, unterstützt von 2 freien Mitarbeiterinnen. Darüber hinaus engagieren sich ehrenamtliche Helferinnen und Helfer.
Das Team in Nepal wird seit Beginn von einem Finanzdirektor und einem Programmdirektor geleitet.
Die Effizienz der Arbeit beruht auf einem kleinen, professionellen Team, langjährigem Vertrauen zu den Partnerorganisationen in Nepal sowie einer durchgängig partizipativen Zusammenarbeit mit den Menschen in den Projektregionen.
In den Projekten sind derzeit insgesamt rund 110 Mitarbeitende aktiv. Viele von ihnen stammen aus den Projektgebieten oder sind dort stationiert.
8. Mittelherkunft
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit und Partnerorganisationen
Die Umsetzung der Projekte erfolgt gemäß nepalesischem Recht in Zusammenarbeit mit lokalen Nichtregierungsorganisationen.
Back to Life arbeitet derzeit mit folgenden lokalen Partnerorganisationen zusammen:
1. Community System Developement Service (CSDS, Sitz in Sindhuli)
2.Human Rights and Environment Development Centre (HRENDC), Sitz in Gamgadhi, Mugu.
3.Paribartan Nepal, Sitz in Satdobato, Lalitpur;
Back to Life setzt auf langfristige Partnerschaften mit lokalen Grassroot-Organisationen in Nepal. Mit vielen Kolleginnen und Kollegen arbeiten wir bereits seit 2009 vertrauensvoll zusammen und alle verstehen sich in der Projektumsetzung als integriertes Team. Ein zentraler Bestandteil dieser Zusammenarbeit ist der kontinuierliche Aufbau lokaler Kapazitäten durch fachliche Weiterbildung, Kompetenzerweiterung und die gezielte Stärkung der Teams vor Ort. So entstehen belastbare Strukturen, die eine eigenständige und nachhaltige Projektumsetzung ermöglichen.Die Projektausgaben in Nepal werden quartalsweise sowie im Jahresabschluss durch PKF T. R. Upadhya & Co. mit Sitz in Kathmandu geprüft. Die Wirtschaftsprüfung umfasst auf Basis umfangreicher Stichproben unter anderem interne Kontrollsysteme, die Einhaltung nationaler Rechnungslegungsstandards sowie die Finanzrichtlinien von Back to Life e.V. und seinen Partnerorganisationen.
10. Zuwendungen von mehr als 10 Prozent der Jahreseinnahmen
In den vergangenen Jahren gab es keine juristischen oder natürlichen Personen, deren jährliche Zuwendungen mehr als 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen von Back to Life e.V. ausmachten.